Brechpunkte in die Wegevorschrift! (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Montag, 07.04.2014, 02:25 (vor 4419 Tagen) @ br752

Also: Die nicht gewollten Stichfahrten werden nicht legalisiert, sondern im Bedarfsfall "maulig" akzeptiert. Das schein wohl immer noch billiger zu sein.

Würde das rechtlich bis zum bitteren Ende durchprozessiert, dann stünden natürlich einige Fragen im Raum. Ist der Fahrgast verpflichtet zu überprüfen, ob eine Stichfahrt vorliegt?

Sicher gibt es die Kategorie der Kunden mit kreativen Fahrkarten, die so eine Stichfahrt provozieren. Es kann aber auch unabsichtlich geschehen, so etwa:

Reise von A nach D. Der Reisende will - was ja erlaubt ist - über C fahren (und einen kleinen Aufenthalt einlegen). Er beschäftigt sich nicht näher mit der Geographie, er will von A nach D und Aufenthalt in C. Dass die Fahrt (und der Fahrtverlauf auf dem OT) dann lautet: A-B-C-B-D muss er ja nicht zwingend erwarten. Dass von C nach D keine direkte Bahnlinie führt, sondern ein Umweg über B notwendig ist, muss er ja nicht wissen. Nutzt er sogar einen direkten Zug von A nach C (über B) und einen direkten Zug von C nach D (über B) erfährt er nicht einmal anhand des Reiseplanes, dass er zweimal über B fährt. Selbst die Info, dass "ein Bahnhof" zweimal durchfahren wird, nutzt ihm nichts, da in vielen Fällen das erlaubt (und erwünscht) ist. Er müsste also die Fahrt auf einer Streckenkarte überprüfen bevor er bucht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum