in diesem Fall doch richtig (Fahrkarten und Angebote)

Eingleisigkeit, Sonntag, 06.04.2014, 21:54 (vor 4448 Tagen) @ br752

Hallo br752,

dann wart ihr in deinem Fall aber tatsächlich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Man darf soweit ich weiß, keine Fahrkartenwechsel an Tarifpunkten stattfinden lassen, die ohne Halt durchfahren werden (Ausnahme: Länder-Tickets, Staatsgrenze).
Die Tatsache, dass dummerweise an eurem Tag kein Zug mehr in Stadt B hielt, hätte die Fahrt für euch also tatsächlich teurer gemacht. Da hilft auch kein Jammern.
Das Nachlösen beim KiN war insofern falsch, vermute ich, da es am Einstiegbahnhof ja möglich gewesen wäre, eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
Trotzdem eine komische Art, erst ungültige Fahrkarten zum Bordpreis zu verkaufen und dann eine Nachforderung zu erstellen.

Liebe Grüße
Eingleisigkeit


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