in diesem Fall doch richtig (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 06.04.2014, 22:35 (vor 4419 Tagen) @ Eingleisigkeit

dann wart ihr in deinem Fall aber tatsächlich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Man darf soweit ich weiß, keine Fahrkartenwechsel an Tarifpunkten stattfinden lassen, die ohne Halt durchfahren werden (Ausnahme: Länder-Tickets, Staatsgrenze).
Die Tatsache, dass dummerweise an eurem Tag kein Zug mehr in Stadt B hielt, hätte die Fahrt für euch also tatsächlich teurer gemacht. Da hilft auch kein Jammern.
Das Nachlösen beim KiN war insofern falsch, vermute ich, da es am Einstiegbahnhof ja möglich gewesen wäre, eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
Trotzdem eine komische Art, erst ungültige Fahrkarten zum Bordpreis zu verkaufen und dann eine Nachforderung zu erstellen.

Konus ist ein Verbundangebot, und bei den meisten Baden-Württembergischen Verbünden gilt der Verbundtarif ab dem ersten Bahnhof im Verbund, egal ob der Zug hält oder nicht. Entsprechend ist hier eine Fahrkarte bis zum ersten Bahnhof im Konus-Geltungsbereich durchaus zulässig.

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Weg mit dem 4744!


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