Quellen?! (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 10.12.2010, 23:15 (vor 5616 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 10.12.2010, 23:16

Stimmt.
Im Inhaltsverzeichnis steht Seite 28 - tatsächlich ist es Seite 29.
Allerdings steht dort Regionalverkehr - und der IRE25 ist nach AEG Fernverkehr.

Da steht in der Tat Regionalverkehr. Aber es wird wohl so sein, dass die tariflichen Zuordnungen greifen und in Aushängen wird der IRE eindeutig als Zug des Nahverkehr klassifiziert. Und für den Kunden zählen ausschließlich Aushänge usw. und nicht irgendwelche Berechnungen, mit der er die durchschnittliche Reiseweite oder Reisedauer ermittlen muss. Und weil der Zug in den Aushängen als Zug des Nahverkehrs klassifiziert ist, gilt auch der Nahverkehrstarif, in diesem Fall der VBB-Tarif.

Für das gewünschte Fahrtziel kann nur der DB-Tarif angewendet werden. In diesem ist verankert, dass wenn das Fahrtziel am Automaten nicht verfügbar ist eine Anfangsstrecke verkauft werden muss. Diese Anfangsstrecke ist aber auch nicht verfügbar - damit ist es ein Verstoß gegen die EVO.

Ich kann dafür nach wie vor keinen Beleg finden, den du offenbar auch nicht liefern willst/kannst. In der EVO steht nur, dass bis fünf Minuten Anspruch auf Ausgabe eines Fahrscheines besteht, nicht dass Anspruch auf Ausgabe eines Fahrscheines nach einem bestimmten Tarif für die durchgehende Abfertigung zum Ziel vorgesehen ist. Im DB-Tarif steht dennoch in der Tat geschrieben, dass die Fk Anfangsstrecke verkauft werden müsste. Jetzt kann zur Diskussion stehen, ob das nicht trotzdem tarifkonform ist, weil ja für Brandenburg/Berlin überhaupt keine Fahrkarte Anfangsstrecke im Tarif vorgesehen ist. Demnach ist das Vorgehen u.U. nicht konform zum DB-Tarif, aber ich sehe trotz den kundenfeindlichen Regelungen keine Zuwiderhandlung zur EVO.


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