Empfehlung (Allgemeines Forum)

Jogi, Freitag, 10.12.2010, 16:16 (vor 5627 Tagen) @ Giovanni

[...] damit ist es ein Verstoß gegen die EVO.

Wenn du dieser Meinung bist, dann solltest Du dich vertrauensvoll an das EBA oder das RP Darmstadt als "bundesweite zentrale Genehmigungsbehörde für die Tarife (Beförderungsbedingungen und –entgelte) [der] Nahverkehrstochter der DB AG nach § 5 Allg. Eisenbahngesetz" wenden. Sonst ändert sich ja nichts an diesem vermeintlichen "Missstand"...


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