Quellen?! (Allgemeines Forum)

Giovanni, Freitag, 10.12.2010, 15:35 (vor 5616 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Giovanni, Freitag, 10.12.2010, 15:36

Quelle? Konnte ich im Tarif nicht finden. Im Tarif wird der VBB-Tarif nur über die Unternehmen und das Verbundgebiet definiert.


Seite 28 der veröffentlichten Tarifbestimmungen.
Für einige Tickets sind allerdings Unternehmen genannt, die auf den betreffenden Strecken keine VBB-Tickets anerkennen.


Da steht nur was von Fahrgastrechten. In den Tarifbestimmungen wird die Gültigkeit des Tarifs nur über die teilnehmenden Verkehrsunternehmen (DB Regio - trifft zu) und das Verbundgebiet (trifft für Gesundbrunnen-Südkreuz ebenso zu) definiert.

Stimmt.
Im Inhaltsverzeichnis steht Seite 28 - tatsächlich ist es Seite 29.
Allerdings steht dort Regionalverkehr - und der IRE25 ist nach AEG Fernverkehr.

Falsch.
Für ein Fahrziel außerhalb des Landes Brandenburgs ist ein VBB-Fahrschein kein Fahrschein nach gültigem Tarif. Der dafür anzuwendende Tarif sieht die Ausgabe einer Fahrkarte Anfangsstrecke vor, wenn das Ziel nicht verfügbar ist.


Langsam frage ich mich, ob du dir deine eigenen Bestimmungen ausdenkst. In der EVO steht nichts davon, dass durchgehende Fahrscheine, so ein durchgehender Tarif existiert, ausgestellt werden müssen. Lediglich, dass fünf Minuten vor Abfahrt das Recht auf Ausgabe einer Fahrkarte erlischt, nicht jedoch, dass ein durchgehender Tarif angewendet werden muss. Im AEG steht auch nichts.

Ich frage dich also erneut nach Belegen für deine Behauptungen.

Für das gewünschte Fahrtziel kann nur der DB-Tarif angewendet werden. In diesem ist verankert, dass wenn das Fahrtziel am Automaten nicht verfügbar ist eine Anfangsstrecke verkauft werden muss. Diese Anfangsstrecke ist aber auch nicht verfügbar - damit ist es ein Verstoß gegen die EVO.


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