Defenition Fern-/Regionalzug (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Freitag, 10.12.2010, 01:14 (vor 5617 Tagen) @ Fabian318

Diese AEG- Regelung hat für Kunden aber keine Bedeutung. IRE, RE, RB, S-Bahn sind für Kunden grundsätzlich Nahverkehr.


So ist es. Wäre ja noch schöner, wenn man jedes Mal vor der Benutzung mit einem Verbundfahrschein prüfen müsste, wie lange denn die durchschnittliche Reiseweite ist.

Genau. Sonst hätte ja bei den Langläufer- RE "Kleber-Express" Freiburg-München (fast 400 km), "Vier-Länder-Express" Leipzig-Regensburg-München und den heutigen IRE Stuttgart-Lindau, kein Verbundfahrausweis gelten dürfen, die aber natürlich gültigkeit hatten bzw. haben.

Die 50 km/1 Stunde Regelung wird so gut wie nur Relevanz für die Umsatzsteuerberechnung haben.

Wenn überhaupt... . ;)


Aber bisher scheint es ja sowieso wenige Belege für die Aussagen "im IRE gilt der VBB-Tarif nicht" und "Verkehrsunternehmen sind zur durchgehenden Abfertigung verpflichtet" zu geben.

Eine Quelle konnte er bisher jedenfalls nicht nennen.:)

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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