Quellen?! (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 10.12.2010, 14:40 (vor 5619 Tagen) @ Giovanni

Quelle? Konnte ich im Tarif nicht finden. Im Tarif wird der VBB-Tarif nur über die Unternehmen und das Verbundgebiet definiert.


Seite 28 der veröffentlichten Tarifbestimmungen.
Für einige Tickets sind allerdings Unternehmen genannt, die auf den betreffenden Strecken keine VBB-Tickets anerkennen.

Da steht nur was von Fahrgastrechten. In den Tarifbestimmungen wird die Gültigkeit des Tarifs nur über die teilnehmenden Verkehrsunternehmen (DB Regio - trifft zu) und das Verbundgebiet (trifft für Gesundbrunnen-Südkreuz ebenso zu) definiert.

Falsch.
Für ein Fahrziel außerhalb des Landes Brandenburgs ist ein VBB-Fahrschein kein Fahrschein nach gültigem Tarif. Der dafür anzuwendende Tarif sieht die Ausgabe einer Fahrkarte Anfangsstrecke vor, wenn das Ziel nicht verfügbar ist.

Langsam frage ich mich, ob du dir deine eigenen Bestimmungen ausdenkst. In der EVO steht nichts davon, dass durchgehende Fahrscheine, so ein durchgehender Tarif existiert, ausgestellt werden müssen. Lediglich, dass fünf Minuten vor Abfahrt das Recht auf Ausgabe einer Fahrkarte erlischt, nicht jedoch, dass ein durchgehender Tarif angewendet werden muss. Im AEG steht auch nichts.

Ich frage dich also erneut nach Belegen für deine Behauptungen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum