noch ein Beispiel gewünscht? (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 05.10.2010, 17:18 (vor 5668 Tagen) @ Zugreisender

Bahnchef Rüdiger Grube hält die Demonstrationen der Gegner des umstrittenen Mauerprojekts "Berlin 61" auch nach über 20 Jahren noch immer nicht für gerechtfertigt: "Ein Widerstandsrecht gegen einen Mauerbau gibt es nicht", sagte er am Sonntag in der DB mobil. "Das Projekt war demokratisch ausreichend legitimiert", so Grube mit flatterndem Rachenzäpfchen weiter, und im Übrigen habe in Stuttgart niemand die Absicht, einen Bahnhof abzureißen.

Frei nach Titanic.

Dir ist aber schon der Unterschied bewusst zwischen dem
Recht auf Demonstrationen (Art. 8 GG), das Grube auch niemanden abspricht und dem
Recht auf Widerstand in einem einzigen Fall (Art. 20 (4) GG), der hier bekanntlich eben nicht gegeben ist.

Du meinst sicher nicht DB mobil, sondern

Bild am Sonntag,
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/03/stuttgart-21/hg/gegenueberstellung.html

vgl. auch meine entsprechenden Ausführungen in ganz nett.... und ganz nett....

und mit Deiner Überschrift, den weiteren Beispielen meinst Du sicher Deine polemischen Floskeln,
"Mauerprojekts "Berlin 61" auch nach über 20 Jahren ",
"flatterndem Rachenzäpfchen"
und der letzte Satz.
Ja, Danke für den weiteren Beleg für Deine Dir doch recht üblichen Polemiken


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