(FAZ) Paul Kirchhof:Volksabstimmung juristisch nich zulässig (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 05.10.2010, 14:43 (vor 5665 Tagen) @ Benjamin.Keller

Volksabstimmung juristisch nicht zulässig

Eine landesweite Volksabstimmung über das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ ist nach Ansicht ranghoher Juristen nicht zulässig. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sagte, für den Bau sei der Bund und nicht das Land zuständig. Die Stuttgarter Polizei verteidigte derweil ihren Einsatz gegen Demonstranten.

05. Oktober 2010 Eine landesweite Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist nach Ansicht ranghoher Juristen nicht zulässig. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sagte am Dienstag in Stuttgart, für den Bau von Bahnstrecken sei der Bund und nicht das Land zuständig.

Auch ein Ausstieg aus der Finanzierung des Milliardenvorhabens sei nicht möglich, weil das Parlament über den Landesetat entscheide. Haushaltsfragen könnten nach der Landesverfassung nicht Gegenstand eines landesweiten Volksentscheids sein. Zu einem entsprechenden Vorstoß der oppositionellen SPD sagte der Jurist Klaus-Peter Dolde, ein Volksentscheid über ein Gesetz zum Ausstieg aus Stuttgart 21 würde gegen die Verfassung verstoßen.

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http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E819082AED6E64F36AB63D7A23...


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