Polizei... (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Dienstag, 03.03.2026, 20:25 (vor 3 Tagen) @ Neitech_BR611

Außerdem würde ich mir die Personalien des Schaffners polizeilich feststellen lassen, für einen entsprechenden Strafantrag.

Das musst du nicht, da dieser in einem solchen Fall durch Angabe von Datum und Zugnummer (und Fahrtabschnitt) vom EVU identifiziert werden kann. Und das wird die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen auch tun, sofern du tatsächlich eine Anzeige erstattest.

Denn eine Aussage: "Ich erkenne die Zugbindungsaufhebung nicht an, Sie müssen eine neue Fahrkarte kaufen sonst müssen Sie am nächsten Halt aussteigen" erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Da wäre ich mir nicht so sicher!
Der Zf hat ja das Hausrecht im Zug und darf daher grundsätzlich jeden rausschmeißen. Natürlich sollte er dies bei vorliegen einer gültigen Fahrkarte und keinem sonstigen Verstoß gegen die BB nicht tun, aber da er dies ja nicht ohne jeglichen objektiven Verdacht tut wird das strafrechtlich nicht relevant sein.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum