FGR: ZuB erkennt aufgehobene Zugbindung nicht an (Fahrkarten und Angebote)

Kleinbahnfahrer, Freitag, 20.02.2026, 13:00 (vor 53 Tagen) @ 462 001

Ich würde nicht gleich mit so großen Kanonen schießen: Kündigung, Abmahnung, …
Jeder macht mal Fehler im Job, und hier geht es nicht um Leben und Tod.

Der Mitarbeiter hat sicherlich NICHT im Sinn gehabt für das „Unternehmen Bahn“ extra Einnahmen zu generieren, sondern er war halt unwissend und wollte seinen Job korrekt machen.

Was mich stört ist, dass nach so einem Vorfall die Mitarbeiter nicht informiert werden, wenn sie was falsch bewertet haben oder Wissenslücken haben. Oder bekommen sie vom SC FGR etwa einen Hinweis?

Nicht falsch verstehen: Ich war selbst schon in so einer Situation (aufgehobene Zugbindung nicht anerkannt), und ich kann den Ärger der Betroffenen verstehen.

VG
Kleinbahnfahrer


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