Viel Spaß beim Klagen - immerhin gute Aussichten (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:45 (vor 122 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 09:47

Und wie ist es nun statt mit D-Ticket mit Monatskarte aus dem Verkehrsverbund? Soll dann auch die Kombi Verbundticket + Fernverkehr Fahrgastrechte auslösen? Oder bei Stückelung von Super Sparpreisen, weil es am Ende 3,20 billiger ist?

Ich denke, dass der wesentliche Unterschied doch ist:

Wenn ich eine Verbundzeitkarte oder Verbundeinzelfahrt mit einem FV-Ticket stückle, dann mache ich das komplett getrennt und auf eigene Veranlassung hin. Gleiches gilt für das Stückeln von 2 Sparpreisen.

Im hier erwähnten Fall wird doch von manchen meiner Meinung nach zurecht kritisiert, dass die DB durch die neu eingeführte Funktion das DT als "verkappte Rabattkarte" einzutragen, zu dieser Form der Stückelung einlädt, und dabei eventuell nur unzureichend auf die Folgen hinweist (wie man sieht, ist letzteres auch hier Ansichtssache). Das ganze passiert auch in einem Vorgang.

Das dürfte für ein Gericht schon einen großen Unterschied machen, ob es eine selbst gebastelte Variante ist oder von der DB proaktiv angeboten wurde. In der ersten erwähnten Fallkonstellation sehe ich vor Gericht gar keine Erfolgschancen - und das meiner Meinung nach völlig zu Recht.


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