D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:37 (vor 191 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:38

Insbesondere der Satz "es kann bei der Buchung zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen" ist vage und im Endeffekt unfair gegenüber dem unbedarften Fahrgast.

Der Satz wäre nicht mal notwendig. Bei der Buchung akzeptiert man die Vertragspartnerregelung, in der es heißt "Jede Fahrkarte dokumentiert
einen Beförderungsvertrag, mehrere Fahrkarten dokumentieren mehrere Beförderungsverträge." und die Beförderungsbedingungen, in denen die Fahrgastrechte in A.9 wiedergegeben sind.

Grundsätzlich schon. Es gibt aber ja auch noch die Sache mit der überraschenden Klausel.
Wenn man irgendwo das DT als Ermäßigung angeben kann und damit eine vorgeschlagene Buchung rauskommt, wird die Argumentation der DB vor Gericht nicht durchgehen.

Dafür gibt es ja nun diesen verschwurbelten Satz.
"Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen."

Zumnindest in der Webversion ploppt auch nichts weiter auf. Das reine Wort "Teilpreis", welches in der Webversion auf den ersten Blick zu erkennen ist, dürfte für einen Laien objektiv betrachtet nicht eindeutig implizieren, dass der Umstieg auf eigenes Risiko erfolgt.
Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.

Ich bin daher nach wie vor der Meinung, dass die Kommunikation hier nicht besonders geglückt ist und das ganze definitiv vor Gericht nicht zu 100% wasserdicht sein dürfte.


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