D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Donnerstag, 07.08.2025, 07:09 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 07.08.2025, 07:12

Die Angabe im Reiter "Ermäßigungen" und die Tatsache, dass dann was buchbares herauskommt und dabei sogar alle Verbindungen auf dem PDF stehen (natürlich nicht im Abschnitt "Fahrkarte", ich weiß), lässt meiner Meinung nach für einen unbedarften Verbraucher nicht unbedingt darauf schließen, dass er mehrere Verträge abschließt.

Genau deswegen fordert ja das EBA eine klare Information zur Vertragspartnerregelung, die die DB erfüllt und der Reisende akzeptiert. Das war ja mein Ausgangspunkt...

Das weitere Fenster, was sich bei "Hinweis für Inhaber:innen des Deutschlandtickets" öffnet, finde ich hingegen wieder weniger hilfreich. Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher mit Begriffen wie Teilpreis oder "eingeschränkten Fahrgastrechten" die richtigen Schlüsse ziehen kann.

Man kann auch nicht davon ausgehen, dass ein unbedarfter Reisender der etwas nicht versteht die weiteren Informationen schlicht ignoriert. Wenn ich eine Warnung bekomme dass durch mein Tun meine Rechte gegebenenfalls eingeschränkt werden, würde ich nicht einfach weiter durchklicken...

auch diese Erklärungen sind eindeutig. Aber warum muss es auf einer getrennten Seite sein?

Warum nicht? Jede Information in den Buchungsprozess packen überfrachtet diesen doch nur. Ich finde es legitim, einen Warnhinweis anzuzeigen mit einer Verlinkung zu mehr Details. Vor paar Tagen gingen hier doch auch Einige völlig crashout wegen dieser vielen unnützen Klicks bei der Altersangabe zu internationalen Fahrkarten :D

Zumindest die reine Weiterbeförderung würde ich erwarten, wenn ich mich mal versuche blöd zu stellen und annehme, die FAQ bzw. den Text hinter dem Fragezeichen nicht durchgelesen zu haben.

Wenn sich das EVU blöd stellt kann es sagen dass es auf Grundlage des geschlossenen Vertrages davon ebenso nichts wusste und darüberhinaus Verträge zulasten Dritter eh nichtig sind. Es bräuchte also einen gemeinsamen Beförderungsvertrag, dokumentiert durch eine Durchgangsfahrkarte.

Oder es stellt sich noch blöder und verweist auf die vom Reisenden akzeptierten Beförderungsbedingungen und Vertragspartnerregelungen.

Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.

Fahrgastrechte sind Fahrgastrechte, Entschädigungen sind Entschädigungen und Erstattungen sind Erstattungen. Verschiedene Worte mit verschiedenen Bedeutungen.


und aufgehobene Zugbindungen ab 20 Minuten sind nicht mal Fahrgastrechte i.e.S...

Natürlich ist das ein Fahrgastrecht. Nicht im Sinne der EU-VO, aber das ist ja nebensächlich. Gibt ja darunter auch nationalstaatliches Recht.

Das wesentliche hier ist aber doch, dass ich dann unter Umständen gar nicht mehr weiterbefördert werde, wenn die Bahn, die ich bezahlt habe, nur eben anders, versagt. Und diese Anschlussthematik müsste meiner Meinung nach deutlicher benannt werden, als "eingeschränkte Fahrgastrechte".

Also ich verstehe wirklich nicht, warum du dem unbedarften Reisenden so wenig zutraust. Es ist doch nicht wirklich realistisch davon auszugehen dass wenn der diesen Hinweis sieht und nicht völlig überzeugt von dessen Bedeutung ist, unbeirrt weiter bucht. Das ist ja nicht die Abschlussseite, bei denen gerne die kleingedruckten Bedingungen weggeklickt werden.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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