Viel Spaß beim Klagen - immerhin gute Aussichten (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Donnerstag, 07.08.2025, 07:42 (vor 122 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das ist deine Meinung,
aber das sind eindeutig mehrere Verträge, genau wenn in der angezeigten Verbindung z.B. ein FLIXtrain vorhanden ist.

Jein. Richtig ist, dass es mehrere Beförderungsverträge sind, gleichwohl ist es nicht so eindeutig, ob die Gerichte das nicht so einordnen würden, dass damit die Fahrgastrechte-VO unterlaufen wird, weil es eben letztlich ein Verschulden der Bahnunternehmen ist, keine durchgehende Fahrkarte buchen zu können bzw. es klar sinnwidrig ist, doppelt bezahlen zu müssen, weil die Nutzung einer bereits vorhandenen Fahrkarte zum Verlust der Fahrgastrecht führt. Diesbezüglich läuft EU-seits ja bereits ein Vorgang, der die Bahnunternehmen zu durchgehenden Buchungen verpflichten wird, denn heute könnte diese Eigenbrödlerei sogar gezielt genutzt werden, um FGR zu unterlaufen, in dem man einfach keine durchgehenden Fahrkarten verkauft.

Für mich ist das eindeutig, aber man sollte es auch verstehen wollen, und genug Hinweise sind zusätzlich auch noch vorhanden.

Ein eindeutiger Hinweis ist aber keineswegs zwingend rechtskonform.

Kernproblem:
Hier müsste ein Musterprozess geführt werden, dessen Erfolgsaussichten sogar größer sein dürften als das Risiko, zu unterliegen - aber die Erfolgschance liegt nicht bei 100 %.


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