OT: Bus und Straßenbahn (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 22:42 (vor 122 Tagen) @ 611 040

Bei buchbaren (Bahn)busverbindungen bin ich mir nicht sicher.

Aufhebung der Zugbindung ja (ist aber kein Teil der FGR-VO, sondern ergibt sich letztlich aus dem allg. Vertragsrecht). Aus Sicht der DB keine Hilfeleistung - das dürfte im Zweifelsfall vor Gericht zu klären sein. Keine Entschädigung - das dürfte relativ unstrittig sein.

Gelten tun die FGR hingegen für mit gebuchte Fähren.

Ich kenne mich jetzt im Inseltarif nicht aus. Aber ich meine, dass auch diese Regelung nicht aus der EU-VO kommt, sondern eine ergänzende Leistung aus dem Tarif. Insbesondere meine ich mich zu erinnern, dass bei Entschädigung oder Erstattung irgendwie nur der jeweilige Fähr- oder Bahnanteil ersattet wurde. Da gab es hier mal ein Thema dazu. Insofern wären die FGR dort auch eingeschränkt, was aber natürlich besser ist als nix.


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