OT: Bus und Straßenbahn (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.08.2025, 00:16 (vor 122 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich kenne mich jetzt im Inseltarif nicht aus. Aber ich meine, dass auch diese Regelung nicht aus der EU-VO kommt, sondern eine ergänzende Leistung aus dem Tarif. Insbesondere meine ich mich zu erinnern, dass bei Entschädigung oder Erstattung irgendwie nur der jeweilige Fähr- oder Bahnanteil ersattet wurde. Da gab es hier mal ein Thema dazu. Insofern wären die FGR dort auch eingeschränkt, was aber natürlich besser ist als nix.

Genau, der Nordseeinseltarif sieht vor, dass die tariflichen Fahrgastrechte teilweise gelten. Zugbindungen werden bei Anschlussverlust aufgehoben, es werden auch Übernachtungen angeboten.

Eine Entschädigung gibt es nur gemäß der jeweiligen gesetzlichen Bedingungen für den Zug-/Bus-/Schiffs-/Fluganteil jeweils einzeln betrachtet.

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Weg mit dem 4744!


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