D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)

chrschn, Mittwoch, 06.08.2025, 17:26 (vor 122 Tagen) @ paisadar

Dann müsste man es also drauf ankommen lassen und im Zweifel klagen...
"Kann" ist ja juristisch maximal uneindeutig.
Und wenn man im Buchungsprozess explizit das D-Ticket angeben kann, darf der normale Kunde eigentlich auch erwarten, dass das ihn nicht schlechter stellt - jedenfalls nicht, ohne dass das irgendwie konkret ersichtlich ist...

Vermutlich versucht es die Bahn so, wie mit der Aufhebung der Zugbindung generell. Da gibt's ja auch erst seit einigen Monaten eine klarstellende Website, die die EU-rechtliche Jahresfrist ein-eindeutig benennt.

Problem ist ja nur, dass mittlerweile immer beim Sparpreis automatisch ein recht teures City-Ticket dazugebucht wird, wenn es NV-Vorlauf in einem Nahverkehrsverbund gibt - selbst wenn dieser Vorlauf nur DB-eigene Züge sind (z.B. S-Bahn Nürnberg, S-Bahn Berlin). Das verteuert das eigentlich günstge ICE-Ticket krass und das, obwohl man ja das D-Ticket hat.

Der Witz ist ja, dass zu Beginn des D-Ticktes man dieses bei der Buchung nicht angeben konnte. Dann war das klar. Buchst Du mit NV ist der mit drin und es gelten durchgehende Fahrgastrechte (bei Eisenbahnen, nicht bei Bus, Tram, U-Bahn), buchst Du ihn nicht, dann nicht. Damals wurde auch noch unterschieden, ob man nur einen Zug als Vorlauf hat oder bspw. nen Bus. Je nachdem wurde ein Globalpreis ausgegeben oder als Option (!) das City-Ticket angeboten (sofern das nicht wegen Bahncard ohnehin inklusive war).
Jetzt ist das total vage und nicht klar, ob sich das "kann" z.B. wie früher nur auf Bus, Tram und U-Bahn bezieht oder eben auch auf die S-Bahn.
Und selbst wenn auf die S-Bahn, welche FGR sind denn eingeschränkt? Der Weitertransport, die Fahrpreisentschädigung, die Rückgabemöglichkeit des gesamten Tickets?

Daher hatte ich nach Erfahrungswerten aus der Praxis gefragt...


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