D-Ticket+ICE und Zugebindung bei Anschlussverlust (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.08.2025, 00:27 (vor 122 Tagen) @ sibiminus

Wo ist die Klausel überraschend? Man schließt einen Beförderungsvertrag bei einem oder mehreren Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs. Man schließt einen weiteren Beförderungsvertrag bei der DB Fernverkehr AG. Natürlich haben die miteinander nichts zu tun.

Die Angabe im Reiter "Ermäßigungen" und die Tatsache, dass dann was buchbares herauskommt und dabei sogar alle Verbindungen auf dem PDF stehen (natürlich nicht im Abschnitt "Fahrkarte", ich weiß), lässt meiner Meinung nach für einen unbedarften Verbraucher nicht unbedingt darauf schließen, dass er mehrere Verträge abschließt.

Wenn man irgendwo das DT als Ermäßigung angeben kann und damit eine vorgeschlagene Buchung rauskommt, wird die Argumentation der DB vor Gericht nicht durchgehen.

Schau dir das mal genau an. Wenn ich den Schalter "Alle Reisenden besitzen ein Deutschland-Ticket" aktiviere, bleibt beim Reisendenprofil "keine Ermäßigung" stehen. Was ja auch richtig ist, weil das D-Ticket keine Ermäßigungskarte ist.

Soweit stimme ich da zu. Aber es ändert nix daran, dass es bei der Eingabe so tut, als könnte man es "wie eine Ermäßigungskarte" auswählen. Es ist nicht sauber getrennt.

Dafür gibt es ja nun diesen verschwurbelten Satz.
"Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen."


Was ist daran verschwurbelt? Es bringt doch den Sachverhalt kurz und prägnant auf den Punkt.

Nein, ich finde ihn nebulös. Wäre er klar, hätten hier nicht schon mehrere User das Gegenteil heruasgelesen...
Die Erklärung hinter dem Fragezeichen ist gut und eindeutig, ploppt aber nicht auf, sondern ist in der Webversion nur ein Mouseover bzw. muss in der App geklickt werden.
Das weitere Fenster, was sich bei "Hinweis für Inhaber:innen des Deutschlandtickets" öffnet, finde ich hingegen wieder weniger hilfreich. Man kann einfach nicht davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Verbraucher mit Begriffen wie Teilpreis oder "eingeschränkten Fahrgastrechten" die richtigen Schlüsse ziehen kann.

Wer das liest aber nicht versteht, findet sogar eine sehr ausführliche Erklärung auf bahn.de.

auch diese Erklärungen sind eindeutig. Aber warum muss es auf einer getrennten Seite sein?

Wenn ich nur einen Teil bezahle, weil ich angegeben habe für einen anderen Teil etwas zu haben, bedeutet das doch nicht automatisch dass der eine für den anderen haftet. Siehe oben.

Zumindest die reine Weiterbeförderung würde ich erwarten, wenn ich mich mal versuche blöd zu stellen und annehme, die FAQ bzw. den Text hinter dem Fragezeichen nicht durchgelesen zu haben.

Auch die Aussage "eingeschränkte Fahrgastreche" könnte manch einen eher daran denken lassen, dass es vielleicht kein Geld zurück gibt, nicht aber unbedingt, dass die Weiterbeförderung verweigert wird.

Fahrgastrechte sind Fahrgastrechte, Entschädigungen sind Entschädigungen und Erstattungen sind Erstattungen. Verschiedene Worte mit verschiedenen Bedeutungen.

und aufgehobene Zugbindungen ab 20 Minuten sind nicht mal Fahrgastrechte i.e.S...

Das wesentliche hier ist aber doch, dass ich dann unter Umständen gar nicht mehr weiterbefördert werde, wenn die Bahn, die ich bezahlt habe, nur eben anders, versagt. Und diese Anschlussthematik müsste meiner Meinung nach deutlicher benannt werden, als "eingeschränkte Fahrgastrechte".

Du hast in der Sache natürlich recht, keine Frage, aber siehst das ganze meiner Meinung nach zu sehr mit der Brille einer Person, die entsprechende Fachkenntnisse hat.

Wie ein Gericht urteilen würde, bleibt offen, ich sehe es aber nicht so eindeutig wie du.


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