Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 01.12.2024, 01:58 (vor 560 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 01.12.2024, 02:02

Bei Fahrtabbruch und Weiterfahrt mit dem D-Ticket wird meistens die nichtgenutzte Teilstrecke des FV-Tickets erstattet.

Meistens? Hast Du schon einige solcher Eingaben gemacht und berichtest davon?

Inhaber von Nahverkehrstickets können ab einer Verspätung von 20 Minuten auch einen ICE oder IC wählen. (Bei einem Nahverkehrsticket muss dafür zunächst ein IC/ICE Ticket vorgestreckt werden, das wird im Nachgang aber über das SC FGR erstattet.

Auch wenn der Beförderer die Nordwestbahn GmbH, die SWEG Bahn Stuttgart GmbH, die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH oder die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH ist?

Ausgenommen sind NV-Tickets zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis).

Auch wenn der Tarif von § 11 EVO beim jeweiligen i.S.d. § 3 EVO erheblich ermäßigten Angebot gar nicht abweicht (wie z.B. beim D-Ticket in den TB DT am 9.8.2023)?


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