Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Samstag, 30.11.2024, 15:41 (vor 562 Tagen) @ JeDi

Wo kommuniziert die DB das denn? Ich kenne nur die Aussage, dass man selbst auf die Gültigkeit seiner Fahrkarte achten soll...

Die Bahn kommuniziert das in den Beförderungsbedingungen.

A.9 Fahrgastrechte
9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund ei-
ner Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß
Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer
zuggebundenen Fahrkarte
, gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beför-
derung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof.

(Hervorhebungen von mir)

Da hier ein Anschlussverlust vorlag, kann er mit seiner Fahrkarte in allen (RB,RE,IC.ICE) nicht reservierungspflichtigen Zügen weiterfahren.


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