Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Sonntag, 01.12.2024, 01:40 (vor 557 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JoeO, Sonntag, 01.12.2024, 01:41

Aus diesen Bestimmungen geht aber nur hervor, dass man nach Aufhebung der Zugbindung auch eine niedrigere Produktklasse nutzen darf, nicht aber, dass man es auch muss. Dann müsste es eine Regelung zur Erstattung für das Downgrade geben. Wenn ja, dürfte es im Falle von (Super)Sparpreisen schwierig sein, diese zu berechnen.

Man "muss" keine niedere Produktklasse nutzen, aber man kann. Nur hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn man nicht die schnellste, sondern eine spätere Reisemöglichkeit nutzt.

Entschädigung oder Erstattung für ein "Downgrade" gibt es nicht. Hier geht es um Minimierung der Verspätung. Entscheidend ist die durch andere Züge (unabhängig von deren Produktklasse) mögliche frühere Ankunft.

Ab einer Verspätung von 20 Minuten ist ja auch ohne Mehrkosten die Nutzung von höherwertigen Zugen möglich. So ist mit einem IC-Ticket die Nutzung eines ICE möglich. Inhaber von Nahverkehrstickets können ab einer Verspätung von 20 Minuten auch einen ICE oder IC wählen. (Bei einem Nahverkehrsticket muss dafür zunächst ein IC/ICE Ticket vorgestreckt werden, das wird im Nachgang aber über das SC FGR erstattet. Ausgenommen sind NV-Tickets zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis).

Hier ist erstmal eine möglichst geringe Verspätung wichtiger als entsprechende Komfortmerkmale der Fahrt. Wem Komfort wichtiger ist als eine zeitige Ankunft, der kann sich gerne für eine längere aber "bequemere" Fahrt entscheiden. Nur ein Anspruch auf Entschädigung entsteht dadurch nicht.

Die billigen Sparpreistickets sind bei vielen Strecken sowieso günstiger als die entsprechenden Normalpreistickets im Nahverker.
Bei Flexpreistickets richtet sich der Fahrpreis für die Gesamtstrecke immer nach der höchsten genutzten Produktklasse. Da ein Ticket für eine 300 km Strecke bei der 20km ICE und 280 km Nahverkehr genutzt werden das gleiche kostet wie ein Ticket für die selbe Strecke mit 290 km ICE und 10 km Nahverkehr würde es bei Tickets im Tarif Flexpreis keine Erstattung geben, da es keine Preisdifferenz der Tickets mit hohem oder geringeren NV-Anteil gibt.
Der Gedanke mit Billigtickets könne einem noch zusätzlich eine Erstattung zustehen, die Nutzer von höherwertigen Flexpreistickets oder BC 100 Inhaber natürlich nicht bekommen ist schon ein wenig sonderlich.


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