Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.11.2024, 11:48 (vor 560 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Zu 1.)
Ja, das wäre möglich


Auf welcher Grundlage? Hier ist die Fahrkarte ja absolut nicht gleichwertig (alleine schon wegen der abweichenden Klasse), und die Verspätung ist unter einer Stunde.


Mit den gebuchten FV-Zügen ist die Verspätung aber >60min. Es gibt auch keine FV-Alternative. Nach meinen Erfahrungen kann man sich in solchen Fällen auf die Nutzung des FV berufen und wird nicht auf den Nahverkehr verwiesen.

Je nach Fahrkarte wäre Nahverkehr fahren ja auch gar nicht zulässig. Wenn NV zulässig ist, könnte sich der Beförderer hier m.E. schon auf eine Schadensminderungspflicht berufen.

--
Weg mit dem 4744!


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