Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 30.11.2024, 12:19 (vor 558 Tagen) @ JeDi

Je nach Fahrkarte wäre Nahverkehr fahren ja auch gar nicht zulässig. Wenn NV zulässig ist, könnte sich der Beförderer hier m.E. schon auf eine Schadensminderungspflicht berufen.

Welche allgemeinen verkäufliche FV-Fahrkarte wäre denn im FGR-Fall nicht im DTV-NV gültig? SSP Aktion und dergleichen sind doch mittlerweile nicht mehr im Verkauf?

Ansonsten ja, es wäre denkbar dass man auf andere frühere Alternativen verweist, das müsste aber dann meiner Meinung nach eindeutig kommuniziert werden (was nicht erfolgt) und zudem hat man dann wieder Aufwand mit eventueller tariflicher Erstattung, die bei SSP und Co. auch fraglich ist. Vielleicht sind diese Dinge ja auch der Grund dafür, dass in der Praxis beim SCFGR nicht auf schnellere NV-Verbindungen verwiesen wird.

Übrigens hat die DB mal selbst irgendwo in der damaligen Service Community bestätigt, dass der Nichtantritt bei vollständigem Zugausfall des zuggebunden FV-Zuges immer durchgeht. Ich würde das im vorliegenden Fall auch auf den Fahrtabbruch beziehen.


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