Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 30.11.2024, 11:46 (vor 558 Tagen) @ JeDi

Zu 1.)
Ja, das wäre möglich


Auf welcher Grundlage? Hier ist die Fahrkarte ja absolut nicht gleichwertig (alleine schon wegen der abweichenden Klasse), und die Verspätung ist unter einer Stunde.

Mit den gebuchten FV-Zügen ist die Verspätung aber >60min. Es gibt auch keine FV-Alternative. Nach meinen Erfahrungen kann man sich in solchen Fällen auf die Nutzung des FV berufen und wird nicht auf den Nahverkehr verwiesen. Ob es beim Flexpreis anders gehandhabt wird, weiß ich nicht, mangels eigener Erfahrungen.

Tarifliche Teilerstattung käme beim Flexpreis sicher auch in Betracht, ja.


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