Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.11.2024, 11:40 (vor 557 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Samstag, 30.11.2024, 11:41

Zu 1.)
Ja, das wäre möglich

Auf welcher Grundlage? Hier ist die Fahrkarte ja absolut nicht gleichwertig (alleine schon wegen der abweichenden Klasse), und die Verspätung ist unter einer Stunde. Damit käme aus meiner Sicht wenn dann eine tarifliche Teilerstattung in Frage. Ob eine Fahrkarte vorliegt, mit der das möglich ist, verrät uns der OP ja leider nicht.

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Weg mit dem 4744!


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