Grundsatzfrage zu FGR (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.11.2024, 17:28 (vor 561 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von JeDi, Samstag, 30.11.2024, 17:32

Da hier ein Anschlussverlust vorlag, kann er mit seiner Fahrkarte in allen (RB,RE,IC.ICE) nicht reservierungspflichtigen Zügen weiterfahren.

Nein, bitte nicht nur selektiv lesen. Das gilt - wie du richtig zitiert hast - nur für das EVU, das die Beförderung schuldet, bei reinen DB FV-Fahrkarten also ausschließlich für Züge des EVU DB Fernverkehr AG. Technisch wäre damit sogar der Luxemburg-IC (der hat zwar nördlich Koblenz den Beförderer DB Fernverkehr AG, die Fahrt wird aber vom EVU DB Regio AG durchgeführt) raus.

Mal davon abgesehen, dass die DB Fernverkehr AG gar nicht für dich Beförderungsverträge mit anderen Beförderen abgeschließen kann, eine Anerkennung müsste also in deren BB, und nicht in denen der DB geregelt sein. Wenn du mit deinem durchgehenden SSP mit anderen Beförderern als denen des DB-Konzerns planmäßig fährst, tust du das ja auch nicht auf Grundlage der BBPV.

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Weg mit dem 4744!


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