? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 23:29 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 23:30

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...


Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)


so scheinen sie aber in der Praxis zu arbeiten.

Nochmal, das SC FGR hat keinen Zugriff auf die vom Infrastrukturbetreiber codierten Gründe, und nutzt diese auch nicht.

In der Praxis wird nach meiner Erfahrung bezahlt, sobald der Reisende einen Nachweis haben will. Letztens hatte sich in der VL wohl wer verklickt, und für eine nachweislich auf 91 Zugfolge codierte Verspätung "Pass- und Zollkontrolle" ins RIS eingetragen. Das wurde dann auch als Ausrede für die Ablehnung verwendet.

--
Weg mit dem 4744!


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