? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 27.11.2024, 22:46 (vor 14 Tagen) @ Alibizugpaar

Bei einem Notarzteinsatz im Gleis käme ich gar nicht auf die Idee Fahrgastrechte einzufordern, weil das ein schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr von außen ist. Davor kann sich das System Schiene durch keine Maßnahme schützen.

Hallo,

also was die Entschädigung durch Geld betrifft, 50 oder 25 % zurück wegen Verspätung, habe ich dafür Verständnis.

Aber wenn wirklich eine Hotelübernachtung notwendig wird, finde ich es schon schwierig, den Kunden das Risiko tragen zu lassen.

Die Benutzung eines Fernzuges (wenn man bspw. mit D-Ticket nicht mehr ans Ziel kommen würde) würde einem auch nicht erstattet, wenn ein Notarzteinsatz oder Ähnliches die Verspätung verursacht hat? Für die Bahn entsteht ja streng genommen kein Schaden, weil man ja ohne die Verspätung das Fernticket nicht gekauft hätte?


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