? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 27.11.2024, 18:38 (vor 15 Tagen) @ frwi
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 27.11.2024, 18:40

Bei einem Notarzteinsatz im Gleis käme ich gar nicht auf die Idee Fahrgastrechte einzufordern, weil das ein schwerwiegender Eingriff in den Bahnverkehr von außen ist. Davor kann sich das System Schiene durch keine Maßnahme schützen.

Frei steht es einem natürlich dies zu wollen und die Bahn zur Kasse zu bitten.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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