? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 23:24 (vor 14 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 23:25

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...

Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)

--
Weg mit dem 4744!


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