? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 27.11.2024, 22:51 (vor 14 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 27.11.2024, 22:53

Die Benutzung eines Fernzuges (wenn man bspw. mit D-Ticket nicht mehr ans Ziel kommen würde) würde einem auch nicht erstattet, wenn ein Notarzteinsatz oder Ähnliches die Verspätung verursacht hat? Für die Bahn entsteht ja streng genommen kein Schaden, weil man ja ohne die Verspätung das Fernticket nicht gekauft hätte?

Ansprüche auf Erstattung (bei Nichtantritt/Fahrtabbruch) oder Hilfeleistung (Weiterbeförderung/Unterkunft/Verpflegung) bestehen auch bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes. Einzig eine Entschädigung (25/50% oder Zeitkartenpauschale) muss nicht gezahlt werden. Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.

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Weg mit dem 4744!


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