? zu FGR: keine Entschädigung bei Notarzteinsatz (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 27.11.2024, 23:26 (vor 14 Tagen) @ JeDi

Der Beförderer muss dafür aber nachweisen, dass tatsächlich ein Ausschlussgrund vorlag.


Und der Nachweis erfolgt durch Abdruck des codierten Grundes auf dem SC-FGR-Schreiben...


Nein... (mal davon abgesehen, dass das SC FGR keinen Zugriff auf die codierten Gründe hat)

so scheinen sie aber in der Praxis zu arbeiten.


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