Memmingen war auch gut dabei (Allgemeines Forum)

VT 609, Mittwoch, 27.03.2024, 11:39 (vor 253 Tagen) @ ICE-TD

Natürlich ist es ein Grundrecht, jeder Arbeitnehmer kann sich die Gewerkschaft aussuchen die ihn vertreten soll. Die Frage ist nur seit dem TEG ob dieser Tarifvertrag dann in einem Betrieb zur Anwendung kommt, es kommt der TV der Gewerkschaft zur Anwendung die die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat. Das ist für die GDL bei Infrago derzeit vermutlich in noch keinem Betrieb der Fall. Aber das kann sich ja ändern, vor ein paar Jahren war der Organisationsgrad beim Zub auch noch gering, da hat man sehr stark zugelegt. Ich bin mir sicher das ein TV der GDL bei InfraGo bei den nächsten Tarifverhandlungen wieder Thema sein wird.

Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt. Selbstverständlich ist es ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers, sich die Gewerkschaft auszusuchen, die ihn vertreten soll. Und genauso selbstverständlich ist es das Recht jeder Gewerkschaft, für Tarifverträge zu streiken. Das habe ich immer betont und das gilt auch weiterhin, auch für die GDL!

Allerdings finde ich es anmaßend, wenn ein Gewerkschaftsführer, der selbst weiß, dass seine Gewerkschaft in einem Betrieb (in diesem Fall DB InfraGO) oder in einer bestimmten Sparte nur schwach vertreten ist, auf Teufel komm raus streikt, obwohl er sich selbst ausrechnen kann, dass er seine Forderung nicht durchbringen wird. Hier ging es nicht darum, einen Tarifvertrag bei DB InfraGO zu erstreiken, sondern um einen Vorwand dafür, einen verhandelbaren Moderatorenvorschlag abzulehnen und um des Streikens Willen zu streiken.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum