Memmingen war auch gut dabei (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Mittwoch, 27.03.2024, 09:42 (vor 252 Tagen) @ VT 609

Natürlich ist es ein Grundrecht, jeder Arbeitnehmer kann sich die Gewerkschaft aussuchen die ihn vertreten soll. Die Frage ist nur seit dem TEG ob dieser Tarifvertrag dann in einem Betrieb zur Anwendung kommt, es kommt der TV der Gewerkschaft zur Anwendung die die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat. Das ist für die GDL bei Infrago derzeit vermutlich in noch keinem Betrieb der Fall. Aber das kann sich ja ändern, vor ein paar Jahren war der Organisationsgrad beim Zub auch noch gering, da hat man sehr stark zugelegt. Ich bin mir sicher das ein TV der GDL bei InfraGo bei den nächsten Tarifverhandlungen wieder Thema sein wird.


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