Danke für den Buchtipp - aber (Fahrkarten und Angebote)

PhilippK, Mittwoch, 23.06.2010, 06:37 (vor 5863 Tagen) @ fjk

Es geht letztendlich darum, dass das Unternehmen eine Entschädigung für die Schlechterfüllung der Leistung zahlt. Die orientiert sich am Gesamtumfang der vereinbarten Leistung - und daher auch die prozentuale Erstattung.

Um das Ganze noch aus einer anderen Sicht zu beleuchten: Bei einem Mediamarktangebot "beim Kauf von zwei Kühlschränken ist der zweite Kühlschrank umsonst" gelten die Garantien ja wohl auch für das Gratis-Gerät, auch wenn man keine klassische Minderung verlangen kann (weil man ja nichts bezahlt hat).

Bei den Kühlschränken ist es nicht wesentlich anders. Einen Nachbesserungsanspruch hast du natürlich für beide Kühlschränke - aber auch bei der Bahn darf der gratis reisende Fahrgast einen späteren Zug nehmen. Bei einer Minderung wird sich deren Höhe an Gesamtkaufpreis orientieren - also wirst du eine geringere Entschädigung enthalten, als wenn du für beide Kühlschränke den gleichen Preis bezahlt hättest. Zu guter letzt wirst du bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wohl auch kein Geld für den zweiten Kühlschrank zurückbekommen.

Viele Grüße,

Philipp


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