FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 22.06.2010, 11:22 (vor 5665 Tagen) @ ICE10

Danke,

ich kombiniere mal die Aussagen: die Minderung trifft in der Tat ziemlich genau den Vorgang. Aber ist das auch das rechtliche Konstrukt hinter den FGR-Entschädigungen? Wahrscheinlich schon.
Dann "mindere" ich mit der Entschädigung also den Fahrpreis für eine Fahrkarte mit (unentgeltlicher) Kindermitnahme - und monetär kommt ohnehin das gleiche heraus, egal ob ich den Kartenpreis auf Eltern und Kinder "verteile" oder einige fiktive Nullpreisfahrkarten annehme.

Dazu passt aber nicht ganz, dass ich für auf meine Monatskarte mitgenommene Personen (meine ich) schon Entschädigungen bekommen habe. Da greift eben der Textbaustein (bzw. die Systemsperre) nicht, weil "die Fahrkarte schon (oft) erstattet wurde" und das auch so vorgesehen ist.
Oder es steht einem diese pauschale Entschädigung zu, weil die Zeitkarte wegen der Mitnahmeregelung teurer ist als sie sein müßte und sich die Entschädigung nicht am Fahrkartenpreis orientiert - im Gegensatz zur normalen Fk, bei der der fiktive Aufschlag für Mitnahmen durch die prozentuale Entschädigung berücksichtigt wird.

Insgesamt ist die Bahn allerdings immer noch ein vergleichsweise kinderfreundliches Verkehrsmittel und sogar Unternehmen und bemüht sich auch einigermaßen darum (inwiefern sich das auf die Behindertenfreundlichkeit übertragen lässt, kann ich nicht wirklich beurteilen), obwohl das nicht unbedingt (Geschäfts)stammkundenpflegend ist, siehe Ausgangskommentar. Von daher sollte man wohl auch von zu viel Theater im Hinblick auf die Gesetzesauslegung absehen.

Danke für die Denkanregungen!
fjk


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