Es gibt Entschädigung für alle Reisenden mit gültigen Ticket (Fahrkarten und Angebote)

JKHalle, Dienstag, 22.06.2010, 20:58 (vor 5866 Tagen) @ JanKrohn

Denkanregung: Wenn du im Stau auf der Autobahn, im Verkehrkolapps in der Stadt oder im Baustellenstau mit Umleitung auf der Bundesstraße stehst, gibt es da eine Entschädigung?

Nein, Pech gehabt? Na wie gut das wir Bahn fahren :-)

Fahrgastrechte hat jeder Reisende mit einen gültigen Fahrausweis. Auf dem SWT sind mehrere Personen eingetragen, also besitzen die alle ein gültigen Fahrausweis. Das Kind der Eltern ist auch mit gültigen Fahrausweis unterwegs, da es laut den Tarifbestimmungen auf der Fahrkarte der Eltern mitgenommen wird. Das selbe gilt für die Begleitperson körperlich eingeschränkter Mitmenschen (sorry, aber der Begriff Behinderter wie er im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird ist eine Beleidigung für die Betroffenen Menschen). Der Ausweis beinhaltet die Mitnahme einer Begleitperson und ist somit die Fahrkarte.

Laut den Fahrgastrechten der TBNE (Tarifverband der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, also der Dachverband der im allgemeinen Sprachgebrauch genannten Privatbahnen) und der DB Bahn bekommt man entsprechend der Verspätung den Fahrpreis anteilig zurück erstattet. Wer also kein Fahrpreis für die Fahrt (Fahrkarte) entrichtet hat, der bekommt auch nichts zurück.

Wenn auf Grund der eingetretenen Verspätung das Reiseziel nach null Uhr in einer nicht vertretbaren Zeit erreicht werden kann, dann übernimmt das Eisenbahnverkehrsunternehmen das die Verspätung verursacht hat, bzw. für die Verspätung verantwortlich ist die Kosten für ein Taxi oder eine angemessene Hotelübernachtung incl. Frühstück. Und damit werden auch die Reisenden entschädigt die kein Geld für ihre Fahrt bezahlt haben.

Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein haben selber Schuld und lernen so wenigstens das nächste mal ein gültigen Fahrausweis zu erwerben.


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