FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

ICE10, Dienstag, 22.06.2010, 10:52 (vor 5863 Tagen) @ fjk

Ich interpretiere den "Geist des Gesetzes" so, dass die armen Fahrgäste für die Qualen der Verspätung entschädigt werden sollen, nicht für einen Vermögensschaden (dafür sind die Kleckerbeträge, die bei normalen Fk rauskommen, auch nicht geeignet). Diese Qualen sind mit einem außerplanmäßig länger transportierten Kleinkind für die fahrkarteninnehabenden Eltern exponentiell höher als mit weiteren regulären Mitfahrern (Futter, Windeln, Bespaßung). Insofern sollte für die Verzögerung des Kindstransports dem Gesetzesgeist nach auch eine Entschädigung* fällig sein - die Frage ist, ob auch dem Wort der Regel nach.

Naja, im Prinzip stimme ich dir ja voll und ganz zu, dass man durch die Fahrgastrechte für die tatsächlich erlittenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden sollte, allerdings orientiert sich die Entschädigung laut Gesetz nun mal an den vorher gezahlten Preisen.
Wenn ich im ICE von Aachen nach Berlin fahre und einen Sparpreis für 21,75 Euro und mein Nachbar einen Normalpreis über 115 Euro, dann bekomme ich auch nur einen Kleckerbetrag im Vergleich zu ihm, obwohl wir die gleichen "Qualen" erleiden mussten.
Genauso wie ich nur knapp ein Fünftel der Entschädigung des Nachbarn bekomme, dürfte auch hier für das kostenlos mitreisende Kind kein rechtlicher Anspruch bestehen. Das Gesetz gibt es leider nicht her, genau zu bestimmen, wie "schlimm" die Unannehmlichkeiten nun waren...


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