FGR: Entschädigungen für Personen ohne Fahrkarte? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 22.06.2010, 10:11 (vor 5665 Tagen)
bearbeitet von fjk, Dienstag, 22.06.2010, 10:11

Moin,

FAQ und das unter-das-Kopfkissen-Legen der verfügbaren Entschädigungsregeln helfen nicht wirklich weiter:

Dann und wann werden Kinder unter einer gewissen Altersgrenze ohne irgendwelche Eintragungen im Zug mitgenommen (mit Eintragung kann ich noch nicht beurteilen...). Sogar Züge mit diesen Beförderungsfällen verspäten sich dann und wann, selten sogar (weit) über 59 Minuten. In diesen Fällen steht den Fahrkarteninhabern eine in den Augen des Gesetzgebers angemessene Entschädigung zu.

Den Kindern auch?

Wir haben schon mehrfach Fk doppelt eingereicht (quasi als Reisenachweis), meistens bekam dann das Kind (Formular mit handschriftlichem Kommentar "mitreisendes Kleinkind" o.ä. versehen) den Gutschein und die arme Mutter den eigentlich unrichtigen Ablehnungsgrund "Fahrkarte schon erstattet".

Ich interpretiere den "Geist des Gesetzes" so, dass die armen Fahrgäste für die Qualen der Verspätung entschädigt werden sollen, nicht für einen Vermögensschaden (dafür sind die Kleckerbeträge, die bei normalen Fk rauskommen, auch nicht geeignet). Diese Qualen sind mit einem außerplanmäßig länger transportierten Kleinkind für die fahrkarteninnehabenden Eltern exponentiell höher als mit weiteren regulären Mitfahrern (Futter, Windeln, Bespaßung). Insofern sollte für die Verzögerung des Kindstransports dem Gesetzesgeist nach auch eine Entschädigung* fällig sein - die Frage ist, ob auch dem Wort der Regel nach.

Ein ähnlicher Fall dürften Behindertenbegleiter sein, für Behinderte gibt es Regeln auf der Servicecenterseite, die sich aber nicht mit Verspätungen beschäftigen. Außerdem gibt es da ja einen Berechtigungsausweis als Fahrtnachweis für die zusätzliche Person, insofern ist das vielleicht eher mit eingetragenen Kindern vergleichbar.

Wenn hier keiner faktischen Rat weiß, wohin mit der Nachfrage? Servicecenter, Schlichtungsstelle, Menschenrechtstribunal?

fragt (leider) ergebnisoffen fjk


*) moralischerweise muss man eigentlich leider zugeben, dass besonders den kinderfreien Mitreisenden in Abteil/Wagen/Zug hier eine gesonderte Entschädigung zustünde. Vielleicht könnte das Zub in diesen Fällen zum Nachweis die beliebten Kinderfahrkarten ausgeben;-)


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