Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Mittwoch, 06.09.2023, 09:08 (vor 236 Tagen) @ Strotti

Ich gebe zu bedenken, dass diese Einschränkung alle Bürger in den Ländern, die Interrail abdeckt, betrifft. Daher bezweifle ich, dass man das wirklich als Diskriminierung ansehen kann.
Würde ein Gericht das anders sehen, wäre Interrail tot.

Ganz eindeutig ist die Diskriminierung natürlich bei den Länderpässen, die kann man ja bekanntlich für den eigenen Wohnsitzstaat nicht erwerben. Dass es jedem in seinem Wohnsitzstaat so ergeht, ist kaum ein zulässiges Argument. Damit könnte man nämlich immer munter diskriminieren, und zwar mit dem Argument, dass die anderen es ja genauso machen oder zumindest machen können.

Und bei den Globalpässen ist es im Grunde nicht anders, weil wenn der jeweilige Fahrgast zB in Deutschland ansässig ist, kann er dort nur eingeschränkt fahren, wäre er zB in Frankreich ansässig, könnt er in Deutschland hingegen umfassend fahren. Dass es in meinem Beispiel dem Franzosen in Frankreich genauso ergeht, lässt die Diskriminierung nicht in Wegfall geraten, denn was hilft das dem Deutschen, wenn er doch gerade u.a. in Deutschland fahren möchte?


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