Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Dienstag, 05.09.2023, 19:56 (vor 26 Tagen) @ Berliner65

Kommt auf die Definition an. Wenn du das Gruppenmerkmal definierst als „kann im eigenen Land nur zwei Fahrten mit Interrail machen“, dann gibt es keine Diskriminierung. Wenn du es definierst als „kann in Deutschland nur zwei Fahrten machen“, dann schon.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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