Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Dienstag, 05.09.2023, 15:24 (vor 398 Tagen) @ mdst

Moin,

man darf ja bei einem Interrail-Global-Pass sein Heimatland (in dem Fall Deutschland) nur je einmal "inbound" und "outbound" befahren.


Diese Regelung ist allerdings seit Inkrafttreten der Neufassung der Fahrgastrechteverordnung unwirksam. Dort heißt es in Art. 5 VO (EU) 2021/782:

Unbeschadet etwaiger Sozialtarife bieten Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter der allgemeinen Öffentlichkeit Vertragsbedingungen und Tarife ohne direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Fahrgasts oder des Niederlassungsorts des Eisenbahnunternehmens, Fahrkartenverkäufers oder Reiseveranstalters innerhalb der Union an.

Die hier besprochene Einschränkung fällt hierunter, denn

1. es handelt sich eindeutig nicht um einen Sozialtarif und

2. eine Diskriminierung wegen des Wohnsitzes ist nach allgemeiner Auffassung eine mittelbare Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit.


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