Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 06.09.2023, 08:36 (vor 403 Tagen) @ Strotti

Ja, und mmandl meint nun, dass das wegen des Diskriminierungsverbots unwirksam sei. Ich hatte im Kopf, dass eine Unterscheidung wegen des Wohnorts (im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit) generell zulässig sei, aber das scheint nicht (mehr) so zu sein. Wie gesagt, man kann argumentieren, dass es ja jedem in seinem Wohnsitzland so geht und damit keine Diskriminierung ist, oder auf ein bestimmtes Land wie Deutschland abstellen, dann kann man es als eine sehen. Ist nicht so ganz trivial.


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