Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 21.04.2023, 13:24 (vor 1083 Tagen) @ MC_Hans

Dir scheint entgangen zu sein, dass der ÖPNV seit über drei Jahren weitgehend von Alteinnahmegarantien lebt. Das ist auch alles nicht Sache der Studenten und auch nicht das Thema.


Wenn es nicht Thema ist, wozu dann deine Rechnung?

Um vorzurechnen, dass die Studenten ohne Vertrag günstiger fahren und der Vertrag somit eine finanzielle Belastung für die Studenten ist. Der Semesterticketvertrag ist dann nicht mehr Mittel zum Zweck, bezahlbare Mobilität zu gewähren.

Referenzpreis fürs Semesterticket ist immer der jeweilige Schüler/Azubi-Preis. Daran orientiert sich die Kalkulation.
Wenn der heruntergesetzt wird oder wie hier durch ein neues, viel günstigeres Produkt ersetzt wird, geht die Kalkulation beim Semesterticket nicht mehr auf.
Dann sind die Umlagen bzw. Studiticketpreise bei teilsolidarische Vereinbarungen zu hoch angesetzt und die Studenten zahlen drauf.

Die Studenten können die bestehende Regelung weiter nutzen und haben somit Zugang zu bezahlbarer Mobilität.
Sofern andernfalls eine Upgrademöglichkeit durch den Verbund eingeräumt wird, durch Zahlung der Differenz auf bundesweite Gültigkeit analog Deutschlandticket, ist das Bestehen dieser Option zu begrüßen.

Und falls nicht, haben sie ja Zugang zu bezahlbarer Mobilität.
Mittel-zum-Ziel-erklär-Logik...

Hiermit klink ich mich dann aus, weil es mir zu blöd wird.


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