Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 18:13 (vor 1085 Tagen) @ MC_Hans

Als Solidarticket wird die Last auf viele Schultern verteilt.

Ja, aber die Kalkulation ändert sich durch das Deutschlandticket erheblich.

Bisher war es in NRW z.B. wie folgt:

Einer nutzt den ÖPNV und zahlt (mindestens) 36€, der andere nutzt den ÖPNV nicht und zahlt 36€.
Beide zahlen zusammen (mindestens) 72€.

Ab 1.5.:

Der eine nutzt den ÖPNV und zahlt 36€ bis 49€, der andere nutzt den ÖPNV nicht und zahlt 36€.
Beide zahlen zusammen: 72€ bis 85€.

Die Alternativ zur Situation ab dem 1.5. lautet kein Semesterticketvertrag. Dann wäre es wie folgt:

Der eine nutzt den ÖPNV und zahlt 49€ (d.h. in Einzelfällen, wenn NRW-weit genügt, ein klein wenig mehr) und der Nichtnutzer zahlt 0€.

Beide zahlen zusammen 49€.

Eine Upgrade-Option ist besser als gar nichts, manche Verbünde bieten in diesem Sommer noch gar kein Upgrade an und wer ein Deutschlandticket möchte, kann es sich zusätzlich zum Semesterticket privat kaufen.

Besser als nichts ist ein ganz schlechter Grundsatz für solche Vereinbarungen.


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