Es gibt viele Pauschalkosten, für manche ohne Nutzen! (Allgemeines Forum)

sfn17, Donnerstag, 20.04.2023, 20:29 (vor 1083 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 20.04.2023, 20:31

Genauso könnte man sich gegen folgende Pauschalkosten wenden:

Das ist nicht "genauso", sondern jedesmal eine andere Baustelle.

a) Rundfunkgebühren, auch wenn man keine Rundfunkgeräte betreibt,

Rundfunkbeiträge beruhen auf Zustimmungsgesetzen der Landesparlamente zu Staatsverträgen. Dein Abgeordneter hat an Deiner Stelle dem Staatsvertrag zugestimmt.

b) Kfz-Steuer, egal, ob man Vielfahrer ist oder nur einmal im Jahr mit dem Wagen fährt,

Die Kfz-Steuer ist vom Bundestag beschlossen worden, deren einige Abgeordnete Du direkt oder über eine Liste gewählt hast.

c) Mietnebenkosten für Treppenhausbeleuchtung, auch wenn man das Treppenhaus nie im Dunkeln betritt,

"nie im Dunkeln" - decodiert: es nie selbst einschaltet (...nehme ich an).

Das hast Du im Mietvertrag akzeptiert.

Der Klassiker sind eigentlich die Betriebskosten für den Aufzug, die nicht per Gesetz, sondern via Mietvertrag umgelegt werden.

d) Kurtaxe, egal ob man die dafür angebotenen Gratisleistungen öfters oder nie nutzt.

Das hat die Kommune beschlossen. Die Leistungen sind nicht gratis.


Wenn die Erfolgsaussichten hoch wären, sich gegen solche Pauschalkosten zu wenden, wäre man bestimmt schon erfolgreich gegen solche Kosten rechtlich vorgegangen!

Ich würde sagen, gegen alle Buchstaben a-d ist man schon vorgegangen. Und es hat Modifikationen gegeben. (Bei a) z.B. dass Zweitwohnungen nicht bebeitragt werden - dazu hat es eine Verfassungsbeschwerde gebraucht.)


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