Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 21:40 (vor 1084 Tagen) @ MC_Hans
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 21:44

Der Verbund hat Mindereinnahmen von (mindestens) 23 €. Zählt das nicht zu den Milliarden an Kosten, über die monatelang vor Einführung des Deutschlandtickets gerungen wurde?

Dir scheint entgangen zu sein, dass der ÖPNV seit über drei Jahren weitgehend von Alteinnahmegarantien lebt. Das ist auch alles nicht Sache der Studenten und auch nicht das Thema.
Es geht um den Nutzen der jeweiligen Semesterticketverträge für die Studenten im Zeitraum ab Mai.

Eine Upgrade-Option ist besser als gar nichts, manche Verbünde bieten in diesem Sommer noch gar kein Upgrade an und wer ein Deutschlandticket möchte, kann es sich zusätzlich zum Semesterticket privat kaufen.


Besser als nichts ist ein ganz schlechter Grundsatz für solche Vereinbarungen.


Was wäre ein valider Grundsatz?

Ein vernünftiger Nutzen für die Studentengemeinschaft. Es muss Sinn ergeben und den Zweck, Mobilität bezahlbar zu halten, erfüllen. Das gewählte Beispiel, der NRW-Semesterticketvertrag ergibt ab dem 1.5. keinen Sinn mehr. Damit können die Studenten nur drauf zahlen. Das dürfte bei Dir auch angekommen sein. Du kamst oben mit Mindereinnahmen bei den Verbünden. Die Mindereinnahmen sind ja gerade das Ziel der Überlegungen um ein Ende der Semesterticketverträge. ;-)


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