Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

MC_Hans, 8001376, Freitag, 21.04.2023, 11:26 (vor 1092 Tagen) @ Barzahlung

Ja, aber die Kalkulation ändert sich durch das Deutschlandticket erheblich.

Bisher war es in NRW z.B. wie folgt:

Einer nutzt den ÖPNV und zahlt (mindestens) 36€, der andere nutzt den ÖPNV nicht und zahlt 36€.
Beide zahlen zusammen (mindestens) 72€.

Ab 1.5.:

Der eine nutzt den ÖPNV und zahlt 36€ bis 49€, der andere nutzt den ÖPNV nicht und zahlt 36€.
Beide zahlen zusammen: 72€ bis 85€.

Die Alternativ zur Situation ab dem 1.5. lautet kein Semesterticketvertrag. Dann wäre es wie folgt:

Der eine nutzt den ÖPNV und zahlt 49€ (d.h. in Einzelfällen, wenn NRW-weit genügt, ein klein wenig mehr) und der Nichtnutzer zahlt 0€.

Beide zahlen zusammen 49€.

Dir scheint entgangen zu sein, dass der ÖPNV seit über drei Jahren weitgehend von Alteinnahmegarantien lebt. Das ist auch alles nicht Sache der Studenten und auch nicht das Thema.

Wenn es nicht Thema ist, wozu dann deine Rechnung?

Es geht um den Nutzen der jeweiligen Semesterticketverträge für die Studenten im Zeitraum ab Mai.

Eine Upgrade-Option ist besser als gar nichts, manche Verbünde bieten in diesem Sommer noch gar kein Upgrade an und wer ein Deutschlandticket möchte, kann es sich zusätzlich zum Semesterticket privat kaufen.


Besser als nichts ist ein ganz schlechter Grundsatz für solche Vereinbarungen.


Was wäre ein valider Grundsatz?


Ein vernünftiger Nutzen für die Studentengemeinschaft. Es muss Sinn ergeben und den Zweck, Mobilität bezahlbar zu halten, erfüllen. Das gewählte Beispiel, der NRW-Semesterticketvertrag ergibt ab dem 1.5. keinen Sinn mehr. Damit können die Studenten nur drauf zahlen. Das dürfte bei Dir auch angekommen sein. Du kamst oben mit Mindereinnahmen bei den Verbünden. Die Mindereinnahmen sind ja gerade das Ziel der Überlegungen um ein Ende der Semesterticketverträge. ;-)

Vernünftig und bezahlbar will dann definiert und verhandelt sein, aber das weißt du ja. Rest leider nicht nachvollziehbar. Versäumnisse in NRW oder sonstwo durch wen auch immer kommentiere ich ansonsten nicht. Es gibt Unis und Verbünde in Deutschland, da besteht die alte Semesterticketregelung auch über den 01.05.23 weiter, ohne dass eine zeitnahe Upgrademöglichkeit eingeräumt wird. Oder es besteht die Ankündigung, dass diese erst ab WS23/24 kommen wird. Die Studenten können die bestehende Regelung weiter nutzen und haben somit Zugang zu bezahlbarer Mobilität. Sofern andernfalls eine Upgrademöglichkeit durch den Verbund eingeräumt wird, durch Zahlung der Differenz auf bundesweite Gültigkeit analog Deutschlandticket, ist das Bestehen dieser Option zu begrüßen.


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